MIT UNS GEWINNEN SIE MEHRWERTE

Unser Arbeitsspektrum ist vielseitig. Wir bieten Ihnen alles was an Form oder Material in den unterschiedlichsten Varianten rund um das Dach herum möglich ist. In der Phase der Umsetzung profitieren Sie von unseren Fachkräften, die mit Erfahrung, Zusatzqualifikationen und Perfektionsanspruch arbeiten. Ob es sich um Sanierungen, Reparaturen, Wartungen oder Neubauvorhaben handelt – Mit uns gewinnt Ihr Dach an Qualität und Langlebigkeit, weil wir bei der Werkstoffauswahl und der Verarbeitung auf Wertbeständigkeit setzen.

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Schritt für Schritt Ihr Dachprojekt und setzen Ihre Wünsche um. Ein fester Ansprechpartner betreut sie und stimmt das Vorgehen auf Ihre Anforderungen ab. Jede Projektphase wird von uns transparent dokumentiert.

So gestaltet sich Ihr Vorhaben für sie unkompliziert und sorglos. Dabei leisten wir besten Service. Schnell und zuverlässig, individuell für Sie.

STARKE ORGANISATION ZU IHREM VORTEIL

Zu einem leistungsfähigem Unternehmen gehören auch gelebte und gesicherte Strukturen. Das trifft selbstverständlich auch auf ein Handwerks- Unternehmen zu, damit das Gelingen Ihres Auftrages nicht auf einem Zufall basiert.

1.) MITGLIED DER DACHDECKER- INNUNG MITTELHOLSTEIN

Wir sind als Mitglied der Dachdecker- Innung Mittelholstein dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks angeschlossen. Die Mitgliedschaft in den Innungen des Handwerks ist auf freiwilliger Basis organisiert, diese regeln u.a. die wichtige technische Fortbildung der Mitgliedsbetriebe und sind Bindeglied in Fragen der Ausbildung zur Handwerkskammer. Unsere Mitgliedschaft basiert auf den im folgenden beschriebenen Vorteilen, die letztendlich Ihnen als Kunden maßgebliche Vorteile und Sicherheit verschaffen.  

2.) VERBRAUCHERSCHUTZ DURCH „ANERKANNTE REGELN DER TECHNIK“

Wir verfügen dadurch über ein als „Anerkannte Regel der Technik“ bewährtes und verpflichtendes Fachregelwerk, mit dem wir bestens vertraut sind. In diesen Regeln sind das Vorgehen und die Verarbeitung der vielen Leistungsbereiche genauestens wiedergegeben. Kein anderes Handwerk verfügt über solch eine ausführliche Grundlage zur Ausführung und Beschaffenheit einer Leistung. An den „Fachregeln des deutschen Dachdeckerhandwerks“ wird schließlich unsere Ausführung als Maßstab zu messen sein. Das Grund- und Fachregelwerk stellt für Sie als Kunden den höchstenen Grad des Verbraucherschutzes dar, der überhaupt möglich ist.

3.) QUALIFIKATION: DACHDECKERMEISTER

Für das Führen eines Unternehmens im Dachdeckerhandwerk ist die Meister- Qualifikation eine wichtige und verpflichtende, sowie auch eine gesetzliche Voraussetzung. In Verbindung mit dem Erlangen des großen Befähigungsnachweises und der Schaffung fachlicher Kompetenzen profitieren Sie bei der Dachdeckerei GERKE von der daraus resultierenden Qualität. Führungspositionen sind bei GERKE durch Handwerksmeister und Diplom- Ingenieure besetzt. Eine vielfach beschriebene Zugangsbeschränkung zu unserem Handwerk ist aus politischen Gründen und den Forderungen der EU bereits „aufgeweicht“. Sie als Kunde entscheiden, welche Qualitätsmaßstäbe Sie ansetzen möchten. 

4.) GEWÄHRLEISTUNG

Mit uns beauftragen Sie keinen Handwerker- Service, keinen Hausmeisterdienst, keinen Dachdecker- oder Zimmerer- Gesellen mit einer Ausnahmegenehmigung der HWK, keinen sog. „Dach- Hai“ und auch keinen „ALLES- Könner“, sondern ein gewachsenes traditionelles Fachunternhmen mit ernstgenommener Verantwortung für unsere Mitarbeiter, jedoch vor allem für das Gelingen der von uns auf Ihren Auftrag hin ausgeführten handwerklichen Leistungen. Wir erfüllen somit auch Ihre ggf. entstehenden Gewährleistungs- Ansprüche.

5.) „WIR BILDEN AUS“ …ZU IHREM VORTEIL

Als Dachdeckermeister sind wir befähigt den Berufsnachwuchs auszubilden. Wir bilden aus, damit die von Ihnen beauftragten Leistungen von Facharbeitern ausgeführt werden können. Sie profitieren dann von einer hochwertigen Ausführung der beauftragten Leistungen. Unsere Gesellschaft profitiert durch das im Handwerk übliche duale Ausbildungssystem in Deutschland von einer sehr niedrigen Jugend-Arbeitslosigkeit. Im Allgemeinen setzt sich die Beschäftigung später im Handwerk fort, sodass sozialversicherungspflichtige und zum Sozialsystem beitragende Beschäftigungsverhältnisse zum Vorteil unserer Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden. Sie als Kunde profitieren also doppelt.

6.) ERWEITERTE MATERIAL- GARANTIEN

Als dem Zentralverband des Dachdeckerhandwerks angeschlossenes Unternehmen verfügen wir über den Zugang zu erweiterten Material- Garantien, die über die gesetzlich verankerten Garantien hinausgehen. Das bedeutet für Sie als Kunde und Verbraucher zusätzliche Sicherheit und zusätzlicher Verbraucherschutz. Ausschließlich Innungsmitglieder des Dachdeckerhandwerks können auf diese Garantie-Vereinbarungen in Ihrem Interesse zurückgreifen. 

7.) FACHUNTERNEHMEN SEIT 117 JAHREN

Wir sind als Dachdeckerei Gerke besonders in der Region als Fachunternehmen bekannt und stehen nun schon seit dem Jahr 1899 für Zuverlässigkeit und Qualität. Unser Name verpflichtet uns Ihnen gegenüber zur Bestleistung

8.) BETRIEBSHAFTPFLICHT- VERSICHERUNG

Selbstverständlich muss ein Handwerks- Unternehmen gegen Gefahren und Schäden abgesichert sein. Wir bieten Ihnen diesbezüglich über unsere Betriebs- Haftpflichtversicherung weitaus höhere Schadens- Deckungssumme, als diese im Handwerk normal und üblich sind. So sind Personenschäden, Sachschäden und Bearbeitungsschäden mit pauschal 10 Millionen Euro, die für ein Versicherungsjahr verdreifachen, für Sie abgesichert. Sicherheit geht vor. Vor allem „Bearbeitungsschäden“ sind es, die es gilt im ausreichendem Maße abzusichern, da genau diese i.d.R. im handwerklichen Altag schnell einmal passieren. 

9.) BAULEISTUNGSVERSICHERUNG

Zusätzlich zur Betriebshaftpflichtversicherung verfügt unser Unternehmen über eine Bauleistungsversicherung für Unternehmerleistungen. Eine zusätzliche Absicherung auch für Sie, denn damit sind auch unsere eigenen Leistungen versichert, wenn diese vor Abnahme der Leistung beschädigt werden sollte. Ein sehr wichtiger Aspekt der uns für Sie in die Lage versetzt, Schäden, die nicht durch übliche Versicherungen abgedeckt sind, regulieren zu können. 

10.) UND DAS ALLERWICHTIGSTE ZUM SCHLUSS:

Unsere Mitarbeiter sind allesamt nicht nur fachlich erfahren und versiert, sondern auch ordentliche, verantwortungsvolle, vernünftige und zuverlässige Menschen, die Sie beruhigt auf Ihr Dach lassen können. 

Wir sind keine Zimmerei, auch kein Hausmeister, die nebenher auch Dachdeckerarbeiten ausführen.

Wir sind ein modernes Dachdecker- Fachunternehmen, das im Rahmen unseres Fachregelwerkes und der Handwerksordnung auch in der Lage ist, sich angliedernde Holzbauarbeiten in die Leistungen einzubinden. Ein maßgeblicher und entscheidender Qualitäts- Unterschied besteht darin, dass wir die unser Gewerk betreffenden Fertigkeiten nicht „learning by doing“ angenommen, sondern diese regelgerecht erlernt haben und diese jeden Tag umsetzen. Wir sind dadurch jederzeit in der Lage, fachlich definierte Qualitätsmaßstäbe für Sie umzusetzen.   

Wir bitten um Verständnis, wenn wir uns als Fachunternehmen in dieser Rubrik von den „Handwerken“ abgrenzen möchten, die der Meinung sind, der Art verwandte Gewerke kurzerhand auch in einem umfangreichen Maße mit auszuführen. Gerne erläutern wir Ihnen unsere Position:

Von Ihnen als Kunden werden berechtigter Weise hohe Qualitätsmaßstäbe an das ausführende Unternehmen gesetzt. Diese nachvollziehbare Erwartungshaltung kann unseres Erachtens jedoch nicht erfüllt werden, wenn die gewerksspezifischen Grundlagen und Erfahrungen des ausführenden Betriebes nicht vorhanden sind. 

Darauf sollten Sie achten:

Zwei sehr wichtige Positionen kommen dabei für Sie als Kunden in Betracht, die Sie bitte bei der Auswahl eines Dachdeckerarbeiten ausführenden Betrieb beachten mögen:

  1. Dachdeckerarbeiten ausführende Betriebe müssen gemäß Handwerksordnung mit diesem Gewerk auch formell in die Handwerksrolle, zusätzlich zu dem offiziellen Gewerk eingetragen sein, auch wenn diese in der Art vewandt sind. Dies gilt auch für eigetragene Betriebe, die laut Handwerksordnung über eine Ausnahmeregelung (z.B. die Altgesellenregelung) verfügen. Prüfen Sie bitte, ob entsprechende Eintragungen ausgewiesen werden können.

  2. In diesem Zusammenhang „sollten“ bzw. „müssen“ Dachdeckerarbeiten ausführende Betriebe auch eine Betriebshaftpflicht- Versicherung vorweisen können, die das Ausführen insbesondere von „Dachdeckerarbeiten“ berücksichtigt! Die Betriebshaftpflicht- Versicherer gehen davon aus, dass ein Handwerks- Betrieb zunächst nur dessen eigenes Berufsbild ausführt. Darüber hinausgehende „Gefahren“ anderer Gewerke, wie bspw. das Arbeiten mit offener Flamme auf dem Flachdach oder bei der Ausführung von Klempnerarbeiten u.v.a.m., könnte, wenn der Schadensfall eintreten würde, der Versicherer des für die Arbeiten nicht eingetragenen Betriebes ggf. ablehnen! Als Kunde würden Sie somit unter Umständen nicht vom Versicherungsschutz des Auftragnehmers aufgefangen werden. Prüfen Sie daher bitte unbedingt vor der Beauftragung den Umfang der Versicherung und der sich für die einzelnen Schadenfallmöglichkeiten aufgliedernden Deckungssummen (insbesondere Bearbeitungsschäden).

Selbstverständlich wollen wir uns einem fairen Wettbewerb stellen und sind unaufhörlich damit befasst, Ideen, Lösungen und neue Wege zu erkunden und im Rahmen der zu berücksichtigenden gesetzlichen Vorgaben als Möglichkeiten zu Ihrem Vorteil umzusetzen.